Ihren Stundenzettel einreichen

WICHTIG  Reichen Sie Ihren Stundenzettel nicht vor Ende der Zeiterfassungsperiode ein, da Sie sonst nicht länger Zeit darauf eingeben können!

Nachdem Sie alle Ihre Arbeiten für einen Zeitraum eingetragen haben, reichen Sie Ihren Stundenzettel entweder elektronisch ein oder indem Sie ihn ausdrucken. Zeiteinträge auf eingereichten Stundenzetteln können vom Benutzer weder gelöscht noch bearbeitet werden.

Der Abrechnungsgenehmiger kann einen Zeiteintrag ändern, der mit einem eingereichten Stundenzettel verbunden ist. Siehe Einen Zeiteintrag bearbeiten.

So können Sie ...