Rechnungen rückbuchen
Beim Rückbuchen wird der Schritt „Genehmigen & Buchen“ rückgängig gemacht und die rückgebuchten Rechnungspositionen werden zurück unter Genehmigen & Buchen verschoben, wo sie (mit Ausnahme von stornierten Warenposten) modifiziert und erneut gebucht werden können. Wenn ein gebuchter Vertrags-, Projekt- oder Ticketwarenposten storniert und dann rückgebucht wird, erscheint er nicht unter „Genehmigen & Buchen“.
- Benutzer mit Zugriff auf „Verträge“ können Posten über die Seite „Rechnungsstellung/Posten zur Rechnungsstellung“ rückbuchen. Alle Posten, die in der Rechnungsvorschau erscheinen, werden rückgebucht.
- Administratoren können individuelle Transaktionen über das Admin-Modul rückbuchen.
Der Rückbuchungsvorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Manuelle Änderungen und Anpassungen an Rechnungspositionen, die vor der ersten Buchung vorgenommen wurden, müssen erneut manuell eingegeben werden.
So können Sie ...
- Um die Seite zu öffnen, nutzen Sie den/die Pfad(e) im vorstehenden Abschnitt Sicherheit und Navigation.
- Filtern Sie die Seite für die Rechnungsstellung, um die gewünschten Ergebnisse in der Tabelle anzuzeigen.
- Markieren Sie die Zeilen der Rechnungen, für die Sie eine Vorschau erstellen möchten.
- Klicken Sie auf Vorschau anzeigen/Rechnung(en) verarbeiten.
- Klicken Sie auf Rechnungsvorschau anzeigen.
- Suchen Sie auf der Seite „Rechnungsvorschau“ nach der Rechnung, die Sie rückbuchen möchten.
- Klicken Sie auf Rückbuchen.
Alle Posten auf der Rechnung werden zurück in ihre jeweiligen Kategorien unter Verträge > Genehmigen und Buchen verschoben, wo sie bearbeitet und neu gebucht werden können (mit Ausnahme von Ticket-, Vertrags- und Projektwarenposten, die storniert wurden).
HINWEIS Wenn Sie eine Rechnung rückbuchen, die Arbeitsaufwandseinträge mit der Einstellung „Nach Freigabe des Stundenzettels“ enthält, erscheinen diese auf der Seite „Genehmigen & Buchen“, damit sie modifiziert und erneut gebucht werden können, selbst wenn sie ursprünglich dort nicht genehmigt und gebucht wurden. Die Abrechnungseinstellung des Vertrags muss nicht zu „Manuell“ geändert werden, um sie sichtbar zu machen.
WICHTIG Wenn Sie einen Arbeitsaufwandsposten rückbuchen, der angepasst wurde, werden außerdem alle Anpassungen für den Arbeitsaufwandsposten gelöscht, selbst wenn sie auf einer anderen Rechnung enthalten sind!